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Hier finden Sie Neuigkeiten rund um das Thema Immobilien und Immobilienmakler:

Provisionen für Immobilienmakler bei Mietwohnungen

Eine Maklerprovision bei Vermietung von Wohnraum darf höchstens zwei Monatsmieten betragen, ohne Nebenkostenvorauszahlung, zzgl. Mehrwertsteuer.

Ein Mieter ist jedoch nur verpflichtet den Makler nur bezahlen, wenn

- der künftige Mieter und der Makler haben sich in einem Maklervertrag geeinigt, 
  dass für die Tätigkeit des Immobilienmakler eine Provision anfällt
- der Immobilienmakler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat,
- ein Mietvertrag für die vermittelte Mietwohnung auch tatsächlich mit
  dem Vermieter abgeschlossen wurde.

Eine Maklerprovision fällt also nur an, wenn der Makler ein Mietverhältnis herbeigeführt hat. Trotz Maklervertrag, Immobilienmaklertätigkeit und erfolgreichem Herbeiführen des Mietvertrages erhält der Makler keine Provision, wenn lediglich das laufende Mietverhältnis verlängert oder weitergeführt  wird, wenn die vermittelte Mietwohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist. Ebenfalls fällt keine Provision an, wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter oder aktueller Mieter der Wohnung ist, oder wenn der Immobilienmakler in sonstiger Form rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind.